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"Klimasicherheit" und "Sichere Nachhaltigkeit"

Die bisherige Klimaschutzpolitik geht von optimistischen Denkansätzen hinsichtlich der zukünftigen Auswirkungen der vom Menschen verursachten Treibhausemissionen auf den Klimawandel aus. Ähnliches gilt für deren zeitliche Datierung. In vielen Bereichen dieser optimistischen Denkansätze werden die Gefahren nichtlinearer Prozesse und positiver Rückkopplungen erheblich unterschätzt.

Analog zum ingenieurstechnischen Begriff der Bemessungssicherheit ist der Begriff der "Klimasicherheit" dringend gesetzlich zu verankern. Für die Bemessungssicherheit gilt: Je größere Gefahren mit dem Versagen einer Systemkomponente verbunden sind, desto größere Sicherheitszuschläge sind bei deren Planung erforderlich.

Der Klimawandel beinhaltet ein weitaus größeres Gefahrenpotential. In vielen Bereichen ist das mögliche Ausmaß der Gefährdung kaum abzuschätzen. Daher sind die Maßnahmen gegen den Klimawandel mit einer sehr hohen "Klimasicherheit" zu planen und durchzuführen.

Der Grenzwert des anthropogenen Anteils an der globalen Erwärmung, oberhalb dessen der Mensch jegliche Einflussmöglichkeit auf die nichtlinearen Prozesse des Klimawandels einschließlich ihrer positiven Rückkopplungen verliert, kann nicht sicher bestimmt werden. Daher bedeutet "Klimasicherheit" den Einsatz aller zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Bekämpfung des Klimawandels.

Diese Überlegungen können sinngemäß auf die politischen Ziele übertragen werden, die gemäß der Berichte des Club of Rome für das Erreichen einer radikalen Nachhaltigkeit zwingend zu setzen sind. Der Begriff "Sichere Nachhaltigkeit" ist also zusätzlich einzuführen.

Nur bei strikter politischer Durchsetzung von "Klimasicherheit" und "Sicherer Nachhaltigkeit" kann der erforderliche zukünftige Handlungsspielraum zum Erhalt der Lebensfähigkeit der menschlichen Zivilisation erhalten bleiben.

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Zurück zur Startseite Vor => <= Zurück © Dipl.-Ing. Jörg Martin 19.10.2009