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Fiktiver Wirtschaftlichkeitsvergleich

In Deutschland sind die öffentlichen Körperschaften per § 7 der Bundeshaushaltsordnung[61] dazu verpflichtet, vor dem Tätigen von Ausgaben eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen.

Für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zwischen Beibehaltung der Versorgung mit fossil - atomarer Energie (Alternative 1) und Einführung einer alleinigen Versorgung mit regenerativer Energie (Alternative 2) kann keine Nutzengleichheit vorausgesetzt werden. Aufgrund der bisherigen Ausführungen wäre der Nutzen von Alternative 2 ungleich größer.

Trotzdem wird die Nutzengleichheit vereinfachend angenommen. Folglich kann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt werden. Für die Bautechnik werden 50 Jahre, für die Ausrüstung 17 Jahre Nutzungsdauer gewählt. Der Betrachtungszeitraum betrage 50 Jahre.

Die sich ergebenden Kurven der kumulierten Barwerte sind rein fiktiv und müssten über reale Wirtschaftsdaten verifiziert werden.

Für Alternative 1 resultiert der kumulierte Barwert hauptsächlich aus den laufenden Kosten. Der Realzins (3,5 % p.a) wird von der zu erwartenden realen Preissteigerung der variablen Kosten (10 % p.a) überkompensiert. Die Barwertkurve steigt also innerhalb des Betrachtungszeitraums exponentiell an.

Für Alternative 2 sind zunächst hohe Investitionen aufzubringen. Der Anteil der Re-Investitionen am kumulierten Barwert ist infolge Realzins und eines Rückgangs der Investitionskosten (2 % p.a) relativ gering. Der Anteil der laufenden Kosten am kumulierten Barwert ist niedrig. Realzins abzüglich realer Preissteigerung (1,5 % p.a) führt zu einer leicht logarithmisch abflachenden Entwicklung des kumulierten Barwertes.

Fiktiv ist für Alternative 1 ein kumulierter Barwert von rund 1 870 Geldeinheiten (GE) entsprechend 400 % der Finanzmittel für Alternative 2 (rund 470 Geldeinheiten) aufzubringen.

Hinsichtlich Alternative 1 ist zusätzlich zu bedenken, dass mit Fortsetzung der bisherigen Energieversorgungsstrukturen eine der Hauptursachen des Klimawandels bestehen bleibt. Somit ist mit enormen Folgekosten zu rechnen, die im Wirtschaftlichkeitsvergleich zusätzlich zu berücksichtigen sind.

Zu den Ursachen der Folgekosten gehört beispielsweise der Verlust von Wirtschaftsräumen nach Überflutung küstennaher Gebiete, der signifikante Anstieg von Unwetter- und Überschwemmungsschäden, wirtschaftliche Verluste in der Land- und Forstwirtschaft durch veränderte klimatische Bedingungen und die Belastung des Gesundheitswesens durch die Ausbreitung neuer Krankheiten.

Der fiktive Wirtschaftlichkeitsvergleich führt zu dem Ergebnis, dass die energiepolitischen Entscheidungen in Deutschland grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen § 7 der Bundeshaushaltsordnung verstoßen.

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Zurück zur Startseite Vor => <= Zurück © Dipl.-Ing. Jörg Martin 19.10.2009